16.11.2008

Neuregelung in der Krankenversicherung

Bisher Privatversicherte können im 1. Halbjahr 2009 in den neuen Basistarif wechseln und ihre angesammelten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Damit ist für bisher schon Privatversicherte der uneingeschränkte Wechsel in den günstigeren Basistarif nur im 1. Halbjahr 2009 möglich. Danach kommt ein Wechsel in den Basistarif in der eigenen Krankenkasse nur noch in Betracht, wenn die Versicherten über 55 Jahre alt, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können oder hilfsbedürftig sind.

Bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen haben ab dem 1. Januar 2008 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

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