19.05.2007

Buchhaltung ganz einfach

Jetzt brauchen Sie Ihre Belege nicht mehr zum Steuerberater tragen. Scannen Sie die Belege ein, oder noch einfacher faxen Sie die Belege. Die Belege werden elektronisch erfasst und können in meinem Büro weiter verarbeitet werden. Sie bekommen wie üblich Ihre Auswertungen. Aufwändige Zusammenstellung der Unterlagen kann entfallen.

Wenn Sie gleichzeitig noch Ihre betrieblichen Bankkontodaten für einen Kontenabruf durch den Steuerberater freigeben, können auch diese Daten ohne Vorlage der Kontoauszüge verbucht werden.

Sollten Sie eine Kasse haben, so ist auch hier die Erfassung der Daten über ein elektronisches Kassenbuch möglich.

All diese Möglichkeiten erleichtern Ihnen die monatliche Arbeit mit der Buchhaltung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

05.04.2007

Ebay Falle

Eine zunehmende Zahl von Verkäufern bietet regelmäßig Waren und Dienstleistungen über die Internet-Plattformen an und kann dadurch gewerblich/unternehmerisch tätig werden. Ein Gewerbe wurde von ihnen aber nicht angemeldet. Die Nutzer kennen oft gar nicht die steuerlichen Konsequenzen ihres Handelns. Es kann zu Hinterziehung von Einkommen-, Umsatz- und oft auch Gewerbesteuer kommen. Hier ist der Rat eines Steuerberaters gefragt. Holt man diesen aber zu spät ein, kann nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

Die Finanzverwaltung hat aufgerüstet und wird in Zukunft Internetangebote auf mögliche steuerliche Relevanz zu kontrollieren. Zu diesem Zweck sollen Auskunftsersuchen an die Internethäuser gerichtet werden.