05.04.2007

Ebay Falle

Eine zunehmende Zahl von Verkäufern bietet regelmäßig Waren und Dienstleistungen über die Internet-Plattformen an und kann dadurch gewerblich/unternehmerisch tätig werden. Ein Gewerbe wurde von ihnen aber nicht angemeldet. Die Nutzer kennen oft gar nicht die steuerlichen Konsequenzen ihres Handelns. Es kann zu Hinterziehung von Einkommen-, Umsatz- und oft auch Gewerbesteuer kommen. Hier ist der Rat eines Steuerberaters gefragt. Holt man diesen aber zu spät ein, kann nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

Die Finanzverwaltung hat aufgerüstet und wird in Zukunft Internetangebote auf mögliche steuerliche Relevanz zu kontrollieren. Zu diesem Zweck sollen Auskunftsersuchen an die Internethäuser gerichtet werden.